Richtlinie zur Aufbewahrung und Vernichtung
Als Kahvecioğlu İnşaat Turizm İşletmecilik Ticaret A.Ş. legen wir seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten großen Wert auf den Schutz der Daten aller natürlichen Personen.
4. Allgemeine Grundsätze
- Rechtmäßigkeit und Redlichkeit: Alle Verarbeitungsprozesse werden im Einklang mit dem KVKK und den Grundsätzen von Treu und Glauben durchgeführt.
- Richtigkeit und Aktualität: Es werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten Daten korrekt und aktuell sind.
- Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung: Daten werden nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang verarbeitet.
- Aufbewahrung nur für die erforderliche Dauer: Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß Artikel 7/1 des Gesetzes Nr. 6698 gelöscht, vernichtet oder anonymisiert, sobald der Verarbeitungszweck entfällt.
8. Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen
Die periodische Vernichtung erfolgt alle 6 Monate für alle personenbezogenen Daten.
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie ist am 02.04.2018 in Kraft getreten.